Gastglugregeln in unseren Geländen
Wir haben unsere Gastflugregeln überarbeitet. Dieser Schritt ist zum Erhalt unserer Fluggelände dringend erforderlich. Die Trimburg befindet sich aktuell in der Erprobungsphase, weshalb hier kein Gastflugbetrieb möglich ist.
Der Ofenthaler Berg unterliegt strengen Naturschutz-Auflagen. Um die Zulassung nicht zu gefährden, dürfen dort künftig pro Flugtag nur noch 5 Gastpiloten mit vorheriger Registrierung fliegen.
Viele der bisherigen Besucher haben sich nicht an die Regeln gehalten, weshalb wir die Registrierung zur Pflicht machen mussten.
So wird die Sperrung des Weinbergsweg zum Startplatz von Gästen ignoriert. Zu schnell fahrende Flieger stellen die Akzeptanz der Fliegerei bei den Winzern ernsthaft in Frage. Und dann werden trotz Verbots Autos im angrenzenden Biosphärenreservat abgestellt. Ebenfalls zu wenig Beachtung findet das B-Schein-Gebot.
Am Ofenthaler Berg darf laut Flugbetriebsordnung nur mit dem unbeschränkten Luftfahrerschein gestartet werden. Diese Auflage rührt aus dem Mischflugbetrieb mit den Drachenfliegern. Bei hohem Pilotenaufkommen an der kurzen Hangkante steigt mit wenig Flugerfahrung die Kollisionsgefahr. Außerdem ist die Situation mit den Lufträumen sehr komplex.
Nahe des Landeplatzes beginnen die Beschränkungen für den Truppenübungsplatz. Gäste mit B-Schein, die fliegen, müssen sich in das Startbuch an der Hütte eintragen und das Startgeld von 5 Euro entrichten.
An der Hütte hängt auch die Flugbetriebsordnung, der unbedingt Folge zu leisten ist. Auf Anweisung der Vereinspiloten ist Flugschein und Versicherungsnachweis , sowie die Reservierungsmail vorzulegen. Alle Vereinsmitglieder sind dafür sensibilisiert, auf die Einhaltung der Regeln zu achten.
Zusammengefasst:
Am Ofenthaler Berg können Gäste nur mit fliegen, welche sich vorher registriert haben! – 5 Gäste pro Tag –
Es besteht für startende Piloten ausnahmslos B-Schein-Pflicht!
Eintrag ins Startbuch an der Hütte und Entrichten des Startgeldes von 5 Euro.